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Gemäß § 50 Abs.2 Satz 1Nr.2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spenden bis € 200,00 möglich; d.h. als Nachweis genügt ein Datenträger (Einzahlungsbeleg/Kontoauszug), auf dem Betrag und Empfänger (Stiftung) eindeutig erkennbar und zuordenbar sind; eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung ist dann nicht notwendig.

Eine WG für Teenie-Mütter

In der neuen Wohnanalge Neckar Fair ist der erster Mieter im vordersten Haus die ProKids-Stiftung. Nachdem die wbg mit der Stiftung bereits im Café Uhrwerk im ehemaligen Bürk-Areal ein Sozialprojekt erschaffen hatte, lassen beide Kooperationspartner im zweiten Stock eine Teenie-Mütter-WG entstehen. Junge Frauen ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat sowie Mütter mit Kindern bis zu einem Jahr in Notsituationen haben die Möglichkeit, hier unterzukommen, berichtet der Stiftungsratvorsitzende Joachim Spitz. Mit der wbg haben die Mütter zudem bereits einen Ansprechpartner, wenn sie aus der Wohngemeinschaft wieder ausziehen.Damit bis zu vier Mütter mit ihren Kindern Platz finden, wurde ein Durchbruch geschaffen und zwei Drei-Zimmer-Wohnungen zusammengelegt. Hier, so Spitz, sollen die jungen Mütter selbstständig leben und gleichzeitig Unterstützungsangebote nutzen können. Küche, Badezimmer sowie Aufenthaltsraum würden gemeinschaftlich genutzt. Ein Raum soll zudem als Betreuungszimmer dienen – sowie als Möglichkeit, Kontakt zum Kindsvater aufzunehmen. "Der Bedarf für die Einrichtung ist riesig, sie wird schnell belegt sein", ist sich Spitz sicher. Das Jugendamt lege den Bedarf für die Belegung fest, die Miete zahle das Jobcenter.