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Gemäß § 50 Abs.2 Satz 1Nr.2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spenden bis € 200,00 möglich; d.h. als Nachweis genügt ein Datenträger (Einzahlungsbeleg/Kontoauszug), auf dem Betrag und Empfänger (Stiftung) eindeutig erkennbar und zuordenbar sind; eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung ist dann nicht notwendig.

Muffins für gute Sache

Inspiriert durch den Wunsch einer Mitschülerin, anderen Menschen in Not zu helfen, reifte in der Klasse 2a der Neckarschule Schwenningen die Idee, eine Spendenaktion für die Stiftung Pro Kids VS zu organisieren. Umgesetzt wurde das Projekt in der großen Pause.

Die Schülerinnen und Schüler organisierten einen kleinen Muffinverkauf an der Schule. Nachdem die Zweitklässler an ihre Mitschüler viele bunte Muffins verkauft hatten, konnte dem Vorsitzenden der Stiftung Pro Kids VS, Joachim Spitz, bereits am gleichen Tag 185 Euro als Spende überwiesen werden.