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Gemäß § 50 Abs.2 Satz 1Nr.2 EStDV (Einkommensteuerdurchführungsverordnung) ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spenden bis € 200,00 möglich; d.h. als Nachweis genügt ein Datenträger (Einzahlungsbeleg/Kontoauszug), auf dem Betrag und Empfänger (Stiftung) eindeutig erkennbar und zuordenbar sind; eine ordnungsgemäße Spendenbescheinigung ist dann nicht notwendig.

Freude über Blinkis

150 Blinkis hatte Hagen Elgner von der Filiale Fielmann Schwenningen im Gepäck, als er die Gartenschule auf Initiative der ProKids-Stiftung besuchte. 107 Schulkinder im Alter von sechs und sieben Jahren wurden beschenkt, um ihren Schulweg sicherer zu machen. Schulleiterin Peggy Müller erklärte, dass die Blinkis (Reflektoren) an den Schulranzen der Schüler befestigt werden, dann kann es losgehen. Aber nicht nur Elgner und die Schüler freuten sich, auch Maskottchen Rosi, im richtigen Leben Lutz Herbert, wartete gut verpackt im Eulen-Plüsch-Kostüm vor der Tür, ihm war gut warm und die Schüler erlebten gleich ihre Überraschung. Als Rosi die Turnhalle betrat, ertönte lautes Freudengeschrei, Rosi war sofort der Hit und wurde bestürmt.