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Babyklappe gerettet

Mit Spannung war das Ende der Bundestagssitzung erwartet worden. Die Parlamentarier waren angetreten, um das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt zu beschließen und damit faktisch Babyklappen und anonyme Geburt abzuschaffen. Familienministerin Kristina Schröder verfolgte mit dem Entwurf genau dieses Ziel. Doch dann platzte die abendliche Sitzung, weil zu viele Parlamentarier zu früh Feierabend gemacht hatten. Bis 23.10 Uhr sollte das Plenum der Volksvertreter beraten; es standen einige knifflige Entscheidungen auf der Tagesordnung. Im Plenum waren dann aber zu wenige Abgeordnete verblieben, der Bundestag war nicht mehr beschlussfähig. Die Linken zweifelten daraufhin die Beschlussfähigkeit des Parlaments an, und es kam zum "Hammelsprung".

Bei diesem speziellen Verfahren, das eigentlich nur bei sehr knappen Abstimmungen angewandt wird, müssen die Abgeordneten einzeln durch unterschiedliche Türen in den Bundestag zurückkehren. Gerade bei abendlichen Debatten und Abstimmungen ist es üblich, dass nur wenige Abgeordnete im Bundestag sitzen. Dass deswegen die Beschlussfähigkeit angezweifelt wird, ist jedoch die absolute Ausnahme und hat in der Regel einen politischen Hintergrund.

Also mussten die Parlamentarier "nachsitzen". Mit den Stimmen der Koalition verabschiedete der Bundestag dann gestern Nachmittag das Gesetz zur Regelung der vertraulichen Geburt. Es ist das erste rechtssichere Angebot für Frauen in Notlagen, die ihren Namen nicht nennen wollen. Allerdings bekommt durch das Gesetz auch das Kind das Recht, ab dem 16. Lebensjahr seine Herkunft zu erfahren.

Joachim Spitz, Stiftungsratsvorsitzender von ProKids, war im Vorfeld der Entscheidung äußerst angespannt. Er fürchtete ernsthaft um den Fortbestand der Babyklappe, die seine Stiftung im Franziskusheim betreibt und in der bislang zwei Neugeborene gefunden wurden.

Dann allerdings zeigte er sich erleichtert, denn Babyklappen und anonyme Geburten werden dem Willen der Politiker zufolge neben der vertraulichen Geburts weiter geduldet - und damit legalisiert. Mehr noch: Spitz war sehr zufrieden mit dem Gesetzeserlass, wie er gefasst wurde. Denn mit ihm haben die Babyklappen, die nicht unumstritten sind, faktisch einen rechtssicheren Status erlangt.

Die neue Regelung sieht vor, dass Mütter in Notlagen in einem Krankenhaus zwar offiziell anonym entbinden können, aber gleichzeitig verpflichtet sind, ihre persönlichen Daten in einem versiegelten Umschlag zu hinterlassen.

Dieser Umschlag wird zum 16. Geburtstag des Kindes an die zuständige Adoptionsstelle weitergegeben, wo das Kind auf Wunsch alles über die Mutter erfahren kann. Die Kosten für die "vertrauliche Geburt" übernimmt der Bund.